Februar 2021

Nur durch Zufall hat der Deutsche Altphilologenverband Nordrhein-Westfalen (DAV NRW) von einer geplanten Änderung der Lehramtszugangsverordnung[1] (LZV) erfahren, die Auswirkungen auf die von der Kultusministerkonferenz (KMK)[2] vereinbarten Qualitätsstandards Latinum und Graecum haben kann.

Nachdem in der LZV 2016 bereits z. B. das Fach Geschichte nur mit Kenntnissen in Latein „auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“ studiert werden konnte, soll dies in dem Entwurf der neuen LZV auch für die Fächer Katholische und Evangelische Religionslehre eingeführt werden. In der Begründung heißt es, dass damit „Anregungen der Kirchen“ aufgegriffen würden, ein Autor oder eine Organisation werden dort aber nicht konkret genannt.

Der DAV NRW möchte nicht über Anforderungen anderer Fächer sprechen, aber doch fragen, warum ein bundesweiter Standard wie das Latinum nach und nach aufgegeben wird und stattdessen lediglich Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums verlangt werden.

Was ist denn mit „Kenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums“ gemeint? Während das Latinum den von der KMK definierten Qualitätsstandard Latinum bundesweit sichert (vgl. Fußnote 2), bedeutet bereits das Kleine Latinum eine landesinterne, allerdings durch Kriterien definierte Relativierung[3]. Für „Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums“ liegen bisher keine messbaren und vergleichbaren Kriterien vor (vgl. Fußnote 1, Begründung). Der DAV NRW befürchtet daher eine deutliche Absenkung der Standards 

Hieß es in der früheren LZV noch an vielen Stellen „Kenntnisse in Latein (Latinum)“ oder „Kenntnisse in Griechisch (Graecum)“ wird jetzt mit der Formulierung „Kenntnisse im Niveau von“ operiert und damit die Zuständigkeit der Überprüfung dieser Kenntnisse in die Hand der einzelnen Universitäten gelegt.

Wenn die einzelnen Universitäten die Kenntnisse nachweisen sollen, dann ist damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet und eine Abwanderung von Studierenden zu den scheinbar leichteren Universitäten, die die geringsten „Kenntnisse“ auf der nach unten hin offenen „Kenntnisskala“ verlangen, vorgezeichnet.

Zudem möchte der DAV NRW darauf aufmerksam machen, dass bei der Formulierung der Sprachkenntnisse im Fach Ev. Religionslehre - vielleicht unabsichtlich – die Konjunktion „sowie“ zwischen der Sprache Griechisch und den beiden anderen Sprachen ausgelassen wurde („im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch auf dem Niveau des Graecums, auf Kenntnissen in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“). Dadurch müssten die Studierenden nur noch „Kenntnisse im Niveau von“ einer antiken Sprache nachweisen statt auf jeden Fall in Griechisch und einer der anderen beiden Sprachen.

Wir warnen eindringlich davor, die Standards zu senken, und appellieren noch einmal an die für den Entwurf der LZV Verantwortlichen, die Änderungen im §11 zu überdenken oder – auch gerne mit unserer Hilfe - zumindest für landesweite Standards zu sorgen.

Dr. Susanne Aretz für den DAV NRW


[1] die LZV, Stand April 2016: §11 Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse

(2) Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 5. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 594) in der jeweils geltenden Fassung: 1. im Fach Katholische Religionslehre auf Kenntnissen in Latein (Latinum), im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum), 2. in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum), 3. im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum) und 4. im Fach Geschichte auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums. Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen im Fach Katholische Religionslehre neben dem Latinum auf Grundkenntnissen in Griechisch und Hebräisch, im Fach Islamische Religionslehre auf Kenntnissen des Arabischen. (3) Die Hochschulen können in ihren Ordnungen weitergehende Anforderungen stellen. (vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=0&menu=1)

Neu ist jetzt: 7. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Wort „(Latinum)“ durch die Wörter „auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“ ersetzt.
bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch auf dem Niveau des Graecums, auf Kenntnissen in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums und“.
b) In Satz 2 werden die Wörter „dem Latinum“ durch die Wörter „den Kenntnissen in Latein nach Satz 1 Nummer 1“ ersetzt. (vgl. https://dvpb-nw.de/wp-content/uploads/2020/12/%C3%84nderungsentwurf-LZV.pdf)

Begründung: Zu 7 (§ 11 Absatz 2) Die Änderungen greifen Anregungen der Kirchen auf und ermöglicht (sic!) es, die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre künftig auch mit Lateinkenntnissen auf dem Niveau eines Kleinen Latinums zu studieren. Mit der Bezugnahme auf das „Niveau eines Kleinen Latinums“ werden die materiellen Anforderungen an die erforderlichen Lateinkenntnisse durch die Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vorgegeben und definiert, ohne dass formal ein Kleines Latinum erworben werden muss. Der Nachweis kann daher auch durch gleichwertige fachbezogene Prüfungsleistungen in Latein – beispielsweise auf der Grundlage von Lateinkursen der Universität – erbracht werden; gleiches gilt für die Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch.

[3] BASS 19-33 Nr. 3 Ordnund der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch (Latinum/Kleines Latinum/Graecum/Hebraicum), RdErl. d. Kultusministeriums v. 02.04.1985 (GABI. NW. S. 287, Pkt. 3.2)

Liebe, verehrte DAV-Mitglieder,
sehr geehrte Freunde und Interessierte,           

schon im Geleitwort zum Hauptteil des Newsletters 22 hatten wir auf die Stellungnahme des DAV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur geplanten Änderung der Lehramtszugangverordnung hingewiesen, in welcher die Standards des Latinums wie auch des Graecums neben verschiedenen Fächern sogar für Religionslehre nicht mehr als Lehramtsvoraussetzung gefordert sein sollen. 

In diesem Supplementum bekommen Sie anstelle einer Verlinkung den gesamten Wortlaut der Stellungnahme ungekürzt präsentiert. Wir bitten um besondere Beachtung.

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Uns bleibt wie immer, Ihnen für Ihr Interesse zu danken und eine anregende Lektüre zu wünschen.

Für den DAV-Vorstand und die Beitragenden des Newsletters

Hartmut Loos, Prof. Dr. Ulrich Schmitzer sowie Dr. Anne Friedrich

Liebe, verehrte DAV-Mitglieder,
sehr geehrte Freunde und Interessierte,           

einerseits hat uns der Lockdown im Griff, was man deutlich am erschöpfenden Zeitbedarf für die Online-Lehrtätigkeit spürt. Andererseits stellt sich nun am ehesten heraus, welche digitalen Elemente der Vermttlung nützen und welche nicht. Ohne Zweifel haben die meisten unter uns Gelegenheit gehabt unmittelbar durchzuspielen, wie sinnfällig physische Präsenz in der Vermittlung unserer Anliegen sich als ein unverzichtbares Element erweist.

Der DAV trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Dr. Peter Lohe. Eine Würdigung seines Lebens und Wirkens lesen Sie in diesem Newsletter. Wir werden Herrn Dr. Peter Lohe ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des DAV bittet um besondere Aufmerksamkeit für seine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Lehramtszugangverordnung, in welcher die Standards des Latinums wie auch des Graecums neben verschiedenen Fächern sogar für Religionslehre nicht mehr als Lehramtsvoraussetzung gefordert sein sollen. Man sieht sich etwas an die Situation eines Johannes Reuchlin (1455 - 1522) erinnert, der, wie Sie sicherlich wissen, nicht nur die schwachen Lateinkenntnisse vieler Klerikaler seiner Zeit beklagte, sondern die wenig vertretenen Kenntnisse im Griechischen und vor allem das völlige Fehlen solcher im Hebräischen als unvertretbar im Hinblick auf die Arbeit mit Schlüsseltexten empfand und durch seine Pionierleistung der Erstellung von Grammatiken Abhilfe schuf. Eine entfernte Parallele zu unserer Quarantäne: Reuchlin musste sich gegen einen Ausbruch der Pest schützen und nahm 1502 mit seinem Hausstand im Kloster Dekendorf Zuflucht. - Sie finden das Schreiben des DAV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen unter der Rubrik „Allgemeine Nachrichten“.

Für den DAV-Newsletter Nr. 22 wünschen wir Ihnen eine bereichernde Lektüre.

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Hartmut Loos, Prof. Dr. Ulrich Schmitzer sowie Dr. Anne Friedrich

- von Stefan Kipf - 

Im Jahr 2014 hatte ich an dieser Stelle die große Freude, Dr. Peter Lohe, dem langjährigen Vorsitzenden unseres Landesverbandes, zum 80. Geburtstag zu gratulieren und sein Lebenswerk würdigen zu können. Nun habe ich jedoch eine sehr traurige Pflicht zu erfüllen, nämlich den Tod Peter Lohes am 26. November 2020 anzuzeigen. Alle, die ihn kannten, traf die Nachricht wie ein Blitz aus heiterem Himmel, zumal tragischerweise das Corona-Virus eine unselige und erbarmungslose Rolle gespielt hatte.

Peter Lohe wird uns als unerschrockener und ideenreicher Kämpfer für die alten Sprachen in Erinnerung bleiben: Einerseits durch sein Engagement im DAV, und zwar auf Landes- und Bundesebene: Zunächst war er von 1980 bis 1990 Vorsitzender des LV Berlin, nach der Wiedervereinigung war er maßgeblich an der Gründung des neuen LV Berlin und Brandenburg beteiligt und leitete diesen bis 1998. Zudem war er auch auf Bundesebene präsent, und zwar von 1992–1995 als stellvertretender Vorsitzender sowie als Ehrenmitglied des Bundesvorstands. 

Andererseits war Peter Lohe ein begeisterter und begeisternder Lehrer seiner Fächer Latein und Griechisch, der viele Schülergenerationen für die Antike begeisterte. In diesem Zusammenhang wird er uns auch als Schulleiter des Goethe-Gymnasiums in Wilmersdorf in Erinnerung bleiben, das er von 1984 bis 1999 mit großem Geschick und der für ihn so typischen Gelassenheit leitete.

Peter Lohe wurde am 12. Dezember von seiner Familie, und, soweit es möglich war, auch von Freunden und Kollegen zu Grabe getragen. Er hinterlässt eine große Lücke, nicht nur für seine Familie, sondern auch für all diejenigen, die ihn als beeindrucken Kollegen und wamherzigen Freund kannten und schätzten. Peter, Du fehlst uns!

Dr. Lohe war sich stets seiner Verantwortung als Lehrer und Schulleiter sowie der Besonderheiten des Goethe-Gymnasiums bewusst. In seiner Abiturrede des Jahres 1994 anlässlich des ersten Gesamtberliner Abiturs nach der Wende fand er dafür Worte, die nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben:

(…) Doch wir, die wir heute erziehen und bilden, haben damit klare und langfristige Zielvorgaben. An uns wird es sein die kommenden Schülergenerationen – ebenso wie die heutige – über die kleinen mühsamen Schritte des Alltags zu soliden Fähigkeiten und Kenntnissen zu führen und Wertmaßstäbe und Verantwortungsbewußtsein wachzurufen als Grundlage des Handelns und des verständnisvollen, friedlichen Miteinanders. 

Deshalb erwähne ich gelegentlich gern mit verhaltenem Stolz, daß in unserem Hause mit seinen 820 Schülern 108 ausländische Schüler aus 26 Nationen lernen. Wir leben bereits in einer kleinen UNO. (…) 

Letzlich müssen wir uns, um flexibel und aufgeschlossen zu bleiben, immer wieder fragen, ob unser Schulangebot besonderer Prägung noch in die moderne Zeit paßt; denn im Zeitalter von Genforschung und Computertechnik sind Latein und Griechisch äußerst provokante Fächer.

Erst jüngst im April auf dem Kongreß des Deutschen Alphilologenverbandes in Bamberg, der unter dem Motto stand „Latein 2000 – Schlüsselqualifikationen durch die Alten Sprachen“, ist deutlich geworden, welche grundlegenden Leistungen diese beiden Fundamentalsprachen der europäischen Kultur für das aktuelle Leben erbringen; an uns Lehrern ist es, ihre bildenden Kräfte in geeigneter Weise für den Menschen von heute zu entfalten.

Wenn also einer provozierend fragt, ob eine Schule wie die unsrige, ob Latein- und Griechisch-Lernen noch sinnvoll und zeitgemäß sei, dann sage ich ihm: Es ist nicht nur sinnvoll, sondern nötiger denn je, in Umsetzung der Erkenntnis:

Wer nicht weiß, woher er kommt,

weiß nicht, wohin er geht.

(Auszug aus der Abiturrede 1994, in: Jahrbuch des Goethe-Gymnasiums 1994)

DAV Nordrhein-Westfalen

Digitale Fortbildungsveranstaltung des Ernst Klett Verlages mit Unterstützung durch den DAV NRW

Texterschließung bei der Einstiegslektüre

Mit Ruth Schaefer-Franke und Asmus Kurig

Samstag, 20.02.21, 10.00-13.00.

 

Online-Seminar

 

Worum geht es überhaupt?

Texterschließung und Einstiegslektüre

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt über den Ernst Klett Verlag unter dem folgenden LINK: https://www.klett.de/fortbildungen/fortbildung-22318

Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.

Anmeldeschluss ist ein Tag vor Live-Termin, sofern das Online-Seminar nicht vorher ausgebucht ist.

Welche Kosten entstehen mir? Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenlos.

Gibt es eine Teilnahmebestätigung?

Sie erhalten bei Teilnahme eine Teilnahmebestätigung über die Veranstaltung.

Mit welchen Inhalten kann ich rechnen?

Der neue Kernlehrplan Latein Sek I NRW fordert in den Klassenarbeiten explizit vor der Übersetzung und der Interpretation verschiedene Verfahren der Texterschließung.

Die Online-Tagung vereint den von der Lehrerschaft geäußerten Bedarf an der Behandlung der Themen „Texterschließung“ und „Einstiegslektüre“.


DAV Sachsen-Anhalt

Da der Mitteldeutsche Lateinlehrkräftetag nicht wie geplant in Präsenz stattfinden kann, wird der Großteil der Vorträge in den Sprachentag Sachsen-Anhalt integriert.

Dieser wird online über BigBlueButton am 13.März 2021 abgehalten. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt und die Anmeldung erfolgt über ELTIS (Mitteldeutscher Lateinlehrkräftetag).

Programm:

10.30 - 11.40 Uhr: Dr. Heike Schaumburg: Was wissen wir über digitale Medien im Unterricht? Aktuelle Ergebnisse und Erkenntnisse

Ein wesentliches Ziel der Forderung nach einem verstärkten Einsatz digitaler Medien im Unterricht ist die Erwartung, dass sie zu einer Verbesserung des schulischen Lernens beitragen. Was  wissen wir aus inzwischen mehr als 40 Jahren Forschung über die Lernwirksamkeit digitaler Medien? Haben wir empirisch gesicherte Belege für die vielbeschworene "Revolution des Lernens"  oder ist vielmehr den Kritikern recht zu geben, die warnen, digitale Medien seien gar schädlich für das Lernen?

12.00 - 13.10 Uhr: Ann-Kathrin Giebe: Digitale Grammatikeinführung im Lateinunterricht                 

Im Vortrag mit interaktiven Elementen werden verschiedene Möglichkeiten der digitalen Grammatikeinführung vorgestellt.

Das komplette Programm des Sprachentages finden Sie hier.