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Der Deutsche Altphilologenverband (DAV) stellt sich vor

Wer sind wir?

Wir sind der Fachverband für Latein und Griechisch an Schulen und Universitäten.
Wir sind ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein.

Der DAV ist Mitglied der Fédération Internationale des Études Classiques (FIEC) und des Europäischen Verbundes der Altphilologenverbände EUROCLASSICA.

Der Deutsche Altphilologenverband als Betreiber dieser Seite nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Piwik

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter

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Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

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Cookies

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Widerspruch Werbe-Mails

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Newsletterdaten

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Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen , etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.

Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt unter Zuhilfenahme von: eRecht24

Humanismuspreis-SpitzerDer Grundgedanke des seit 1998 anlässlich des Bundeskongresses des Deutschen Altphilologenverbandes verliehenen Humanismus-Preises ist das auf die Antike zurückgehende Ideal der Verknüpfung von geistiger Bildung und aktivem Eintreten für das Gemeinwohl.

Die im zweijährigen Rhythmus stattfindende Verleihung des Humanismus-Preises soll immer neuen Anreiz zur Diskussion darüber bieten, welche geistigen Aufgaben der heutigen Zeit gestellt sind und wie eine zukunftsfähige Bildung gestaltet sein muss. Eine derartige Debatte kann – so unsere Überzeugung – das Bewusstsein dafür schärfen, dass in Beruf, Gesellschaft, Politik und nicht zuletzt auch im Kulturbetrieb gerade heute Verantwortungsträger gebraucht werden, die gemeinwohlorientiert denken und handeln, die diese Denk- und Handlungsweise auch dann nicht aufgeben, wenn Nachteile für die eigene Person oder Gruppe damit verbunden sind und die sich nicht nur mit dem Heute beschäftigt haben und beschäftigen, sondern ihre Fähigkeit, die Gegenwart zu beurteilen und zu gestalten, aus der Geschichte, der historischen Erfahrung und der kulturellen Tradition, der sie entstammen, entwickeln und den Wert anderer kultureller Traditionen sehen und achten.

Das Bewusstsein der eigenen geistigen Wurzeln führt, wie dies Cicero in einem Brief an seinen Bruder Quintus ausführt, zur Weltoffenheit, zur Übernahme von Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und zum Respekt vor der eigenen und anderen Kulturen. Im lateinischen Begriff humanitas fließen das soziale und politische Engagement, die griechische philanthropía, mit musischer und wissenschaftlicher Bildung, der griechischen paideía, ineinander.

Bisherige Preisträger des Humanismuspreises waren im Jahre 1998 und 2000 die Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker und Roman Herzog, im Jahr 2002 der deutsch-französische Publizist Alfred Grosser, 2004 der ehemalige polnische Außenminister Wladyslaw Bartoszewski, 2006 die damalige Präsidentin des Goethe-Instituts Jutta Limbach, 2008 Leoluca Orlando, der als Bürgermeister von Palermo in seinem Kampf gegen die Mafia weltbekannt geworden ist, 2010 die Schriftstellerin Monika Maron und 2012 der Musiker und Sänger Sebastian Krumbiegel, der für sein kulturelles und politisches Engagement ausgezeichnet wurde. Preisträger des Jahres 2014 ist der österreichische Romancier und Musiker Michael KöhlmeierDer Humanismus-Preis 2016 wurde verliehen an Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andrea Riccardi (Rom), den Gründer der Comunità di Sant’Egidio.

2018 erhielt die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit Frau Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rita Süssmuth den Humanismuspreis, zum Preisträger 2020 wurde der ehemalige österreichische Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. Karlheinz Töchterle bestimmt.

 

Herausgeber:

 

Der Vorsitzende des Deutschen Altphilologenverbandes

Prof. Dr. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Bergische Universität Wuppertal
Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften
Klassische Philologie
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal

 

Schriftleitung:

Univ.-Prof. Dr. Markus Schauer
Lehrstuhl für Klassische Philologie / Latinistik
Gesch. Direktor des Instituts für Klassische Philologie und Philosophie
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
An der Universität 5
96045 Bamberg
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Redaktion:
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Didaktik, Schulpolitik:

Dr. Anne Friedrich
Martin­-Luther-­Universität Halle­Wittenberg
Seminar für Klassische Altertumswissenschaften
06099 Halle (Saale)
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OStD Michael Hotz
Wilhelmsgymnasium München
Schulpavillon, Oettingenstr. 78
80538 München
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Fachwissenschaft:

Prof. Dr. Markus Schauer
Otto­-Friedrich­-Universität Bamberg, Klassische Philologie
96045 Bamberg
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Schulpolitik:

OStR i.K. Dr. Benedikt Simons
Bilkrather Weg 30
40489 Düsseldorf
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Personalia, Varia:

OStD Hartmut Loos (s.o.)

Rezensionen:

StD Dr. Dietmar Schmitz
Am Veenteich 26
46147 Oberhausen
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Zeitschriftenschau Fachwissenschaft:

Jun.­Prof. Dr. Stefan Weise
Bergische Universität Wuppertal, Klassische Philologie
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
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Zeitschriftenschau Fachdidaktik:

Dr. Roland Granobs
Nordhauser Str. 20
10589 Berlin
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StD i.R. Dr. Josef Rabl
Kühler Weg 6a
14055 Berlin
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Layout der Printausgabe:

OStR Rüdiger Hobohm
Mühlweg 9, 91807 Solnhofen

Tel. 09145 - 83 91 34
Fax. 09145 - 83 91 32

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Anzeigenwerbung:

Franziska Eickhoff, M.A.
Seminar für Klassische Philologie
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Platz der Universität 3
D-79085 Freiburg i.Br.
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: +49 (0)761-203-67950

 

Herstellung:

BÖGL DRUCK GmbH
Spörerauer Straße 28
4174 Eching/Weixerau

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Printausgabe erscheint bei C.C. Buchner Verlag, Postfach 1269, 96003 Bamberg

forumclassicumHier finden Sie alle Ausgaben des Forum Classicum seit 1994:

 

Jahrgang 2018:

Jahrgang 2017:

Jahrgang 2016:

Jahrgang 2015:

Jahrgang 2014:

Jahrgang 2013:

Jahrgang 2012:

Jahrgang 2011:

Jahrgang 2010:

Jahrgang 2009:

 

Jahrgang 2008:

 

Jahrgang 2007:

 

Jahrgang 2006:

 

Jahrgang 2005:

 

Jahrgang 2004:

 

Jahrgang 2003:

 

Jahrgang 2002:

 

Jahrgang 2001:

 

Jahrgang 2000:

 

Jahrgang 1999:

 

Jahrgang 1998:

 

Jahrgang 1997:

 

Jahrgang 1996 (MDAV):

 

Jahrgang 1995 (MDAV):

 

Jahrgang 1994 (MDAV):

Jahrgang 1987 (MDAV):

Deutscher Altphilologenverband e.V.

Fachverband für Latein und Griechisch an Schulen und Universitäten

Vorsitzende:

OStR' Dr. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Helene-Lange-Schule Hannover
Hohe Str. 24
30449 Hannover

Geschäftsstelle:

Institut für Klassische Philologie
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Webmaster / Technischer Ansprechpartner:

Clemens Liedtke (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)


 

Datenschutzerklärung

Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung unseres Online-Angebots https://altphilologenverband.de (nachfolgend „Website“).

Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist

OStR' Dr. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Helene-Lange-Schule Hannover
Hohe Str. 24
30449 Hannover
 

Sofern Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch uns nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmungen insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch an den Verantwortlichen richten.

Sie können diese Datenschutzerklärung jederzeit speichern und ausdrucken.

2  Allgemeine Zwecke der Verarbeitung

Wir verwenden personenbezogene Daten zum Zweck des Betriebs der Website und zur Verarbeitung von Anträgen auf Mitgliedschaft im Deutschen Altphilologenverband sowie zum Zwecke der Durchführung von Verbandsveranstaltungen wie dem Bundeskongress des Deutschen Altphilologenverbandes.

3 Welche Daten wir verwenden und warum

3.1  Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zweck des Betriebs der Website einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieser Website auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung unserer Website gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO.

3.2   Zugriffsdaten

Wir sammeln Informationen über Sie, wenn Sie diese Website nutzen. Wir erfassen automatisch Informationen über Ihr Nutzungsverhalten und Ihre Interaktion mit uns und registrieren Daten zu Ihrem Computer oder Mobilgerät. Wir erheben, speichern und nutzen Daten über jeden Zugriff auf unsere Website (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:

  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung über erfolgreichen Abruf (HTTP response code)
  • Browsertyp und Browserversion
  • Betriebssystem
  • Referer URL (d.h. die zuvor besuchte Seite)
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • Internet-Service-Provider des Nutzers
  • IP-Adresse und der anfragende Provider

Wir nutzen diese Protokolldaten ohne Zuordnung zu Ihrer Person oder sonstiger Profilerstellung für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unserer Website, aber auch zur anonymen Erfassung der Anzahl der Besucher auf unserer Website (traffic) sowie zum Umfang und zur Art der Nutzung unserer Website und Dienste. Aufgrund dieser Informationen können wir personalisierte und standortbezogene Inhalte zur Verfügung stellen und den Datenverkehr analysieren, Fehler suchen und beheben und unsere Dienste verbessern.

Hierin liegt auch unser berechtigtes Interesse gemäß Art 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

Wir behalten uns vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. IP-Adressen speichern wir für einen begrenzten Zeitraum in den Logfiles, wenn dies für Sicherheitszwecke erforderlich oder für die Leistungserbringung oder die Abrechnung einer Leistung nötig ist, z. B. wenn Sie eines unserer Angebote nutzen. Wir löschendie IP-Adresse, wenn diese für Sicherheitszwecke nicht mehr erforderlich ist. IP-Adressen speichern wir auch dann, wenn wir den konkreten Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website haben. Außerdem speichern wir als Teil Ihres Accounts das Datum Ihres letzten Besuchs (z.B. bei Registrierung, Login, Klicken von Links etc.).

3.3  Cookies

Wir verwenden sogenannte Session-Cookies, um unsere Website zu optimieren. Ein Session-Cookie ist eine kleine Textdatei, die von den jeweiligen Servern beim Besuch einer Internetseite verschickt und auf Ihrer Festplatte zwischengespeichert wird. Diese Datei als solche enthält eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Diese Cookies werden gelöscht, nachdem Sie Ihren Browser schließen.

Wir verwenden in geringem Umfang auch persistente Cookies (ebenfalls kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden), die auf Ihrem Endgerät verbleiben und es uns ermöglichen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Diese Cookies werden auf Ihrer Festplatte gespeichert und löschen sich nach der vorgegebenen Zeit von allein. Ihre Lebensdauer beträgt 1 Monat bis 10 Jahre. So können wir Ihnen unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer präsentieren und Ihnen beispielsweise speziell auf Ihre Interessen abgestimmte Informationen auf der Seite anzeigen.

Unser berechtigtes Interesse an der Nutzung der Cookies gemäß Art 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO liegt darin, unsere Website nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.

In den Cookies werden etwa folgende Daten und Informationen gespeichert:

  • Log-In-Informationen
  • Spracheinstellungen
  • eingegebene Suchbegriffe
  • Informationen über die Anzahl der Aufrufe unserer Website sowie Nutzung einzelner Funktionen unseres Internetauftritts.

Bei Aktivierung des Cookies wird diesem eine Identifikationsnummer zugewiesen und eine Zuordnung Ihrer personenbezogenen Daten zu dieser Identifikationsnummer wird nicht vorgenommen. Ihr Name, Ihre IP-Adresse oder ähnliche Daten, die eine Zuordnung des Cookies zu Ihnen ermöglichen würden, werden nicht in den Cookie eingelegt. Auf Basis der Cookie-Technologie erhalten wir lediglich pseudonymisierte Informationen, beispielsweise darüber, welche Seiten unseres Internetauftrittes besucht wurden etc.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies vorab informiert werden und im Einzelfall entscheiden können, ob Sie die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen, oder dass Cookies komplett verhindert werden. Dadurch kann die Funktionalität der Website eingeschränkt werden.

3.4   Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten benötigen, etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse,  Kontaktinformationen, Anschrift. Die Erhebung dieser Daten ist für den Vertragsschluss bzw. die Verarbeitung von Mitgliedschaftsanträgen sowie zur Anmeldung zu Verbandsveranstaltungen erforderlich.

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der Gewährleistungsfristen und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Daten, die mit einem Nutzerkonto verknüpft sind (siehe unten), bleiben in jedem Fall für die Zeit der Führung dieses Kontos erhalten. Teilnahmedaten im Rahmen von Verbandsveranstaltungen (Bundeskongress des DAV etc.) werden von uns unmittelbar nach vollständiger Durchführung der Veranstaltung gelöscht.

Die Rechtgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO, denn diese Daten werden benötigt, damit wir unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen können.

3.5         E-Mail Kontakt

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten (z. B. per Kontaktformular oder E-Mail), verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen.

Erfolgt die Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, bzw., wenn Sie bereits Verbandsmitglied sind, zur Durchführung des Vertrages, ist Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

Weitere personenbezogene Daten verarbeiten wir nur, wenn Sie dazu einwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO) oder wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung Ihrer Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO). Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. darin, auf Ihre E-Mail zu antworten.

3.6    Newsletter

Zur Anmeldung für den Newsletter werden die im Anmeldeprozess abgefragten Daten benötigt. Die Anmeldung zum Newsletter wird protokolliert. Nach der Anmeldung erhalten sie auf die angegebene Emailadresse eine Nachricht, in der Sie um die Bestätigung der Anmeldung gebeten werden ("Double Opt-in"). Das ist notwendig, damit sich nicht Dritte mit ihrer Emailadresse anmelden können.

Sie können jederzeit Ihre Einwilligung zum Empfang des Newsletters widerrufen und somit den Newsletter abbestellen.

Wir speichern die Anmeldedaten solange diese für den Versand des Newsletters benötigt werden. Die Protokollierung der Anmeldung und die Versandadresse speichern wir, solange ein Interesse am Nachweis der ursprünglich gegebenen Einwilligung bestand, in der Regel sind das die Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche, mithin maximal drei Jahre. 

Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) iVm Art. 7 DSGVO iVm § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Rechtsgrundlage für die Protokollierung der Anmeldung ist unser berechtigtes Interesse am Nachweis, dass der Versand mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde.

Sie können die Anmeldung jederzeit rückgängig machen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Mitteilung in Textform an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür aus. Selbstverständlich finden Sie auch in jedem Newsletter einen Abmelde-Link.

4  Speicherdauer

Sofern nicht spezifisch angegeben speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist.

In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten vor, etwa im Steuer- oder Handelsrecht. In diesen Fällen werden die Daten von uns lediglich für diese gesetzlichen Zwecke weiter gespeichert, aber nicht anderweitig verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

5  Ihre Rechte als von der Datenverarbeitung Betroffener

Nach den anwendbaren Gesetzen haben Sie verschiedene Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Möchten Sie diese Rechte geltend machen, so richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail oder per Post unter eindeutiger Identifizierung Ihrer Person an die in Ziffer 1 genannte Adresse.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Ihre Rechte.

5.1   Recht auf Bestätigung und Auskunft

Sie haben das Recht auf eine übersichtliche Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Im Einzelnen:

Sie haben jederzeit das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie das Recht, von uns eine unentgeltliche Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten nebst einer Kopie dieser Daten zu verlangen. Des Weiteren besteht ein Recht auf folgende Informationen:

  1. die Verarbeitungszwecke;
  2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  4. falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß  22Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

5.2   Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung und ggf. auch Vervollständigung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.

Im Einzelnen:

Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

5.3  Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

In einer Reihe von Fällen sind wir verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten zu löschen.

Im Einzelnen:

Sie haben gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6Abs. 1 1 a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Sie legen gemäß Art. 21Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.
  6. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8Abs. 1 DSGVO erhoben.

Haben wir die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

5.4  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

In einer Reihe von Fällen sind Sie berechtigt, von uns eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Im Einzelnen:

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnten und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt haben;
  3. wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unseres Unternehmens gegenüber den Ihren überwiegen.

5.5   Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten maschinenlesbar zu erhalten, zu übermitteln, oder von uns übermitteln zu lasen.

Im Einzelnen:

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6Abs. 1 1 a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

5.6         Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus einer rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu widersprechen, wenn sich dies aus Ihrer besonderen Situation begründet und unsere Interessen an der Verarbeitung nicht überwiegen.

Im Einzelnen:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) oder f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogene Daten von uns verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

5.7  Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf der Grundlage der erhobenen personenbezogenen Daten findet nicht statt.

5.8 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

5.9  Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

6  Datensicherheit

Wir sind um die Sicherheit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und technischen Möglichkeiten maximal bemüht.

Ihre persönlichen Daten werden bei uns verschlüsselt übertragen. Dies gilt für Ihre Bestellungen und auch für das Kundenlogin. Wir nutzen das Codierungssystem SSL (Secure Socket Layer), weisen jedoch darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Zur Sicherung Ihrer Daten unterhalten wir technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen entsprechend Art. 32 DSGVO, die wir immer wieder dem Stand der Technik anpassen.

Wir gewährleisten außerdem nicht, dass unser Angebot zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht; Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle können nicht ausgeschlossen werden. Die von uns verwendeten Server werden regelmäßig sorgfältig gesichert.

7   Weitergabe von Daten an Dritte, keine Datenübertragung ins Nicht-EU-Ausland

Grundsätzlich verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unseres Verbandes.

Wenn und soweit wir Dritte im Rahmen der Erfüllung von Verträgen einschalten (etwa Logistik-Dienstleister), erhalten diese personenbezogene Daten nur in dem Umfang, in welchem die Übermittlung für die entsprechende Leistung erforderlich ist.

Für den Fall, dass wir bestimmte Teile der Datenverarbeitung auslagern („Auftragsverarbeitung“), verpflichten wir Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.

Eine Datenübertragung an Stellen oder Personen außerhalb der EU außerhalb des in dieser Erklärung in Ziffer 4 genannten Falls findet nicht statt und ist nicht geplant.

Da die Latinumsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge sich ständig ändern und von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Universität zu Universität verschieden sind, können keine zuverlässigen Aussagen mehr gemacht werden.

Informieren Sie sich über die Homepages der jeweiligen Fächer an den Universitäten, für die Sie sich interessieren. Dort müssten die Studienvoraussetzungen angegeben sein.

I. Landesverbände des DAV

DAV-Landesverband Baden-Württemberg
http://www.dav-bw.de

DAV-Landesverband Berlin & Brandenburg
http://www.peirene.de


DAV-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
http://www.latein-mv.de


DAV-Landesverband Niedersachsen
http://www.NAVonline.de


DAV-Landesverband Rheinland-Pfalz
http://www.dav-rlp.de

DAV-Landesverband Saarland
http://www.dav-saarland.de

 

Thüringer Altphilologenverband
(auch mit Informationen zum Thema "Griechische Schrift im Internet")
http://www.thuerav.de/

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II. Zeitschriften

Forum Classicum
Mitteilungsblatt des DAV
http://www.forum-classicum.de


Index zum Mitteilungsblatt des DAV
http://www.fu-berlin.de/klassphi/didaktik/MDAV.htm


Pegasus Online-Zeitschrift
Didaktik und Methodik der Fächer Latein und Griechisch, hrsg. vom DAV
http://www.pegasus-onlinezeitschrift.de


Gymnasium
Zeitschrift für Kultur der Antike und Humanistische Bildung
www.gymnasium.hu-berlin.de


Index zum "Altsprachlichen Unterricht"
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we02/didaktik/bibliographien/zeitschr/au.html

 

Index zum "Circulare" (Unabhängiges Organ der klassischen Philologen und Altertumswissenschaftler in Österreich)
http://www.klassphil.hu-berlin.de/fachgebiete/didaktik/indices/circulare


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III. Seiten mit weiterführenden Links

Lateinforum
- Diskussionsforum und Links zur Antike -
http://www.lateinforum.de

Didaktikportal des Schweizerischen Altphilologenverbandes

http://swisseduc.ch/altphilo/


Latein-und-Griechisch-Homepage auf dem größten Bildungsserver in Österreich
- Aktuelle News, Beiträge und Links, nach Themen geordnet -
http://www.lateinforum.at


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IV. Vereine zur Pflege der alten Sprachen

Sodalitas LVDIS LATINIS faciundis e.V.
Verein zur Pflege der alten Sprachen
http://www.klassphil.uni-muenchen.de/~stroh/sodalitas.html


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V. Weitere altphilologische Internet-Portale

Euroclassica
http://www.euroclassica.eu/


CIRCE
http://www.circe.be/


Schweizerischer Altphilologenverband
http://www.latigrec.ch


Janus - Sodalitas.
Zeitschrift des Dachverbandes der Landesarbeitsgemeinschaften Klassischer Philologen Österreichs
www.ianus.at.tt


Latein - Österreich - Sodalitas
http://www.eduhi.at/gegenstand/latein/


Initiative JungAltphilologen
(Link: Kontakt per eMail)


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VI. Schul-Homepages

Homepage des Gymnasiums Weierhof in Mainz
http://www.latein-weierhof.de

Homepage der Römer in Hamburg
(Arbeitsgemeinschaft der Elternräte und Freunde der Humanistischen Gymnasien Hamburgs)
http://www.hamburger-bildungsserver.de/roemer/ueberuns.html


Vortragsreihe "Begegnung mit der Antike" im Gymnasium am Kaiserdom Speyer
www.gak-speyer.de, Link: Vorträge


Gymnasium Marianum in Meppen (Latein kann so einfach sein...)
- Grammatiklektionen, Wortkunde und Übersetzungen für Lateinschüler -
http://www.mbradtke.de


Kantonsschule Zürcher Unterland
- Projekte der Schule -
http://www.kzu.ch/


Laurentianum Warendorf - Latein auf Stein
- Projekte und Bibliothek der Schule, Bilder, Downloads von Texten -
http://www.laurentianum.waf-online.de/lglate01.htm


Michaeli-Gymnasium München
http://www.michaeli-gymnasium.de


Latein als Brücke zwischen Antike und Neuzeit, Gymnasium Metten
- Präsentation lateinischer Texte und ihrer Autoren von der Spätantike bis zur Neuzeit, von Schülern für Schüler -
http://home.t-online.de/home/kloster-metten/ponti.htm


Latein am Oberhausen-Kolleg
- Gründe für das Lernen des Lateinischen -
http://www.nw.schule.de/ob/ob-kolleg/latein.htm


Lateinseite der Humboldt-Oberschule, Berlin
- Latein-Unterrichtsangebote der Schule -
http://www.be.schule.de/schulen/humboldt/unter/sprache/latein/latein.htm


Wald-Oberschule Berlin
- Schulinfos, Aktivitäten von Ehemaligen -
http://www.waldoberschule.del


PALATIA - Die Wunstorfer Lateinseite
- Informationen, Übungstexte und Links zu Latein und verwandten Gebieten -
http://www.latein-in-wunstorf.de.vu


Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
http://www.heinsch.info/asp


Wittelsbacher-Gymnasium-München
http://www.wittelsbacher-gymnasium.de/faecher/latein/
http://www.wittelsbacher-gymnasium.de/faecher/griechisch/

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VII. Sonstiges

Anregungen und Tipps für den Lateinunterricht an Schule und Universität
http://www.prolatein.de


Virtuelles Antiken-Museum des Archäologischen Instituts der Universität Göttingen
http://www.viamus.de


Photographische Dokumentation der Via Claudia Augusta / Römischer Straßenbau
http://www.roemerstrasse-via-claudia.de/index.html


Warum man heutzutage noch Latein lernen soll
http://netzreport.googlepages.com/zehn_argumente_fuer_latein.html


Quis fit Crassus? Ein Ratespiel mit tausend Fragen aus der Antike
http://www.quisfitcrassus.net


Informationsbroschüren zu Latein und Griechisch an Schule und Universität
Herausgegeben vom DAV
http://www.altesprachen.de


Mediensammlung zum Latein- und Griechisch-Unterricht
http://www.fu-berlin.de/klassphi/didaktik/Medien.htm


Ovid, Metamorphosen.
- Text reichhaltig mit Werken aus der Kunstgeschichte ausgestattet von Hans-Jürgen Günther, Fachschaft Latein am Goethe-Gymnasium Emmendingen -
http://www.latein-pagina.de


Lehrerfortbildung DAV Berlin und Brandenburg
http://www.fu-berlin.de/klassphi/didaktik/


Vorträge zur Klassischen Archäologie in Berlin
http://www.fu-berlin.de/klassphi/


Schulpraktische Seminare in Berlin
http://bebis.cidsnet.de/weiterbildung/sps/faecher.htm


Recherche von Zeitschriftenartikeln
- für wissenschaftlich Arbeitende, aber auch für Lehrer und Privatpersonen interessant -
http://www.gnomon.ku-eichstaett.de


Diskussionsforum
http://www.sokrates.org


Ilias-Verfilmung des Dramatischen Theaters Berlin:
http://www.singe-den-zorn.de


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Satzung

des Deutschen Altphilologenverbandes e.V. (DAV-Gesamtverband)

Beschluß der Vertreterversammlung vom 17.04.1990 Geändert nach Beschluß der Vertreterversammlung vom 13./14. 02.1997

Geändert nach Beschluß der Vertreterversammlung vom 02.04.2002

Geändert nach Beschluß der Vertreterversammlung vom 11.04.2022

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen

DEUTSCHER ALTPHILOLOGENVERBAND e.V.

(DAV-Gesamtverband)

und wird im folgenden auch "Verband" oder "DAV" genannt.

  1. Er hat seinen Sitz in Duisburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg unter Nr. 8 VR 545 eingetragen.
  2. Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

  1. Zweck des Verbandes ist es, die Bildungskräfte der Antike im geistigen Leben der Gegenwart, namentlich in der Jugenderziehung, zur Wirkung zu bringen. Er arbeitet mit allen Vereinigungen zusammen, die dieses Ziel erstreben.
  2. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 AO.
  3. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes erhalten die Mitglieder keine Ausschüttungen aus dem Verbandsvermögen. Darüber wird in den zuletzt genannten Fällen vielmehr nach Maßgabe des § 15 Ziff. 3. dieser Satzung verfügt.
  4. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen, soweit er sich nicht in den Grenzen der §§ 51 - 68 AO hält.

 

§ 3 Gliederung und Mitgliedschaft

  1. Der Verband gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände haben eine eigene Leitung. Ihre Satzungen dürfen denen des Gesamtverbandes nicht widersprechen.
  2. Mitglieder des Verbandes sind alle Mitglieder der Landesverbände.
  3. Mitglieder des Verbandes können werden:
    • rechtsfähige Vereinigungen, deren Ziele mit § 1 dieser Satzung übereinstimmen;
    • natürliche Personen, die nicht im Bundesgebiet wohnen oder die aus sonstigen, besonderen Gründen nicht Mitglieder eines Landesverbandes sind.

  1. Die Mitgliedschaft im Verband wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung, und zwar
    • im Falle der Ziff. 2. gegenüber dem Vorstand des zuständigen Landesverbandes,
    • in den Fällen der Ziff. 3.1 und 3.2 gegenüber dem Vorsitzenden des Verbandes.

Über die Aufnahme entscheidet im Fall Ziff. 2.

der Vorstand des zuständigen Landesverbandes; im Fall Ziff. 3.1

die Vertreterversammlung (vgl. § 10 Ziff. 11.11); im Fall Ziff. 3.2

der Gesamtvorstand des Verbandes.

 

§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod - bei juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Vereinen durch Auflösung - sowie durch Austritt und Ausschluß.

  1. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten auf den Schluß eines Kalenderjahres zulässig.
  2. Ein Mitglied kann durch die gemäß § 3 Ziff. 4. für die Aufnahme des betreffenden Mitglieds zuständigen Organe aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn
    • es in grober Weise das Ansehen oder die Interessen des Verbandes gefährdet oder schädigt oder sich sonst durch sein persönliches Verhalten einer weiteren Zugehörigkeit als unwürdig erweist,
    • es nachhaltig gegen die Satzung oder satzungsgemäße Beschlüsse verstößt,
    • es trotz zweifacher schriftlicher Mahnung Beitragsverpflichtungen oder andere aus der Gemeinschaft erwachsende Pflichten nicht erfüllt,
    • sonst ein wichtiger Grund vorliegt.

Gegen den Ausschluß kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats nach schriftlicher Zustellung der Ausschließungserklärung die Vertreterversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

 

§ 5 Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag und sonstige Leistungen werden von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.
  2. Der Jahresbeitrag wird von den einzelnen Landesverbänden eingezogen und von diesen bis zum 31.3. des folgenden Geschäftsjahres an den Verband abgeführt.
  3. Über die Höhe des Beitrags, den die Landesverbände zusätzlich zur Deckung ihrer eigenen Unkosten erheben, entscheiden die einzelnen Landesverbände selbst.
  4. Vereinigungen und Einzelmitglieder gemäß § 3 Ziff. 3. zahlen ihren ebenfalls von der Vertreterversammlung festgesetzten Beitrag unmittelbar an den Kassenwart des Verbandes.

 

§ 6 Organe des Verbandes

Organe des Verbandes sind

  1. der Gesamtvorstand (§§ 7 und 8),
  2. der geschäftsführende Vorstand (§ 9),
  3. die Vertreterversammlung (§ 10).

 

§ 7 Gesamtvorstand

  1. Der Gesamtvorstand besteht aus
  • dem Vorsitzenden;
  • zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden;
  • dem Schriftführer;
  • dem Kassenwart;
  • fünf Beisitzern;
  • dem Hauptschriftleiter des Mitteilungsblattes des Verbandes;
  • einem der Herausgeber der Zeitschrift "Gymnasium", der von den übrigen Mitgliedern des Gesamtvorstandes bestimmt wird;
  • dem Pressereferenten.

Von den Mitgliedern des Gesamtvorstandes soll möglichst ein Mitglied Hochschullehrer sein.

  1. Der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sollen nach Möglichkeit drei verschiedenen Landesverbänden angehören.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder vertritt den Verband allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind dem Verband gegenüber verpflichtet, von ihrer Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen.
  3. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden - mit Ausnahme des Schriftführers, den der Vorsitzende nach seiner Wahl bestimmt - von der Vertreterversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt, bis die Neuwahl oder Wiederwahl durchgeführt ist.
  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so nimmt der Gesamtvorstand für die Zeit bis zur nächsten Vertreterversammlung eine Ersatzwahl vor.

Scheidet der Vorsitzende während seiner Amtszeit aus, so entscheidet der Gesamtvorstand, ob eine Ersatzwahl durch den Gesamtvorstand vorgenommen wird oder ob einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden die Geschäfte bis zur nächsten Vertreterversammlung führt.

  1. Der Gesamtvorstand tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal im Jahr.
  2. Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.

Der Gesamtvorstand beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Demgemäß bleiben Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses außer Betracht.

  1. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Sitzungen des Gesamtvorstandes teilzunehmen; sie haben jedoch kein Stimmrecht.

§ 8 Aufgaben des Gesamtvorstandes

  1. Der Gesamtvorstand trifft alle Maßnahmen, die die Ziele des Verbandes fördern, und zwar in Übereinstimmung mit den von der Vertreterversammlung aufgestellten Richtlinien (§ 10 Ziff. 11.1).
  1. Der Gesamtvorstand legt der Vertreterversammlung jährlich einen Arbeitsbericht und die Jahresrechnung vor.
  2. Der Gesamtvorstand hat das Recht, für Sonderaufgaben Arbeitsausschüsse einzusetzen (§ 10 Ziff. 11.3), nimmt die Beschlüsse dieser Ausschüsse entgegen und entscheidet, ob diese Beschlüsse den von der Vertreterversammlung aufgestellten Richtlinien entsprechen. Wird diese Frage von der Mehrheit des Vorstandes (§ 7 Ziff. 7.) verneint, so wird die Angelegenheit der Vertreterversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt.
  1. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind auf Verlangen eines Drittels aller vorhandenen Vorstandsmitglieder der Vertreterversammlung zu unterbreiten.
  1. Beschlüsse des Gesamtvorstandes werden den Vorsitzenden der Landesverbände durch Rundschreiben mitgeteilt.

 

§ 9 Geschäftsführender Vorstand

 

  1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern.
  2. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er hat das Recht, in Angelegenheiten zu entscheiden, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Gesamtvorstandes oder bis zur nächsten Vertreterversammlung dulden. Er kann in dringenden Fällen Arbeitsausschüsse für Sonderaufgaben bilden (§ 11).
  3. Der geschäftsführende Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen. Das gilt auch für Beschlüsse, die außerhalb von Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes (z.B. telefonisch oder schriftlich) gefaßt werden. Der geschäftsführende Vorstand faßt seine Beschlüsse mit den Stimmen aller Mitglieder. Wird keine Einstimmigkeit erreicht, so entscheidet der Gesamtvorstand.

Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes werden von dem Vorsitzenden schriftlich protokolliert.

  1. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während seiner Amtszeit aus, so nimmt der Gesamtvorstand für die Zeit bis zur nächsten Vertreterversammlung eine Ersatzwahl vor.
  2. Die Entscheidungen des geschäftsführenden Vorstandes werden den Mitgliedern des Gesamtvorstandes und den Vorsitzenden der Landesverbände durch Rundschreiben mitgeteilt.
  3. Der Gesamtvorstand muß den Beschlüssen und Entscheidungen des geschäftsführenden Vorstandes auf seiner nächsten Sitzung zustimmen. Versagt der Gesamtvorstand seine Zustimmung, kann diese durch Beschluß der nächsten Vertreterversammlung ersetzt werden.

§ 10 Vertreterversammlung

  1. An der Vertreterversammlung nehmen teil
    • die Vertreter der Landesverbände;
    • die Mitglieder des Gesamtvorstandes;
    • die Mitglieder gemäß § 3 Ziff. 3.;
    • Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder mit dem Recht der Mitberatung, jedoch ohne Stimmrecht;
    • Gäste ohne Stimmrecht nach entsprechendem Beschluß des Gesamtvorstandes.
  2. Die Landesverbände werden in der Vertreterversammlung durch ihre jeweiligen Vorsitzenden oder deren Stellvertreter vertreten. Diese ziehen nach Möglichkeit weitere Mitglieder des Vorstandes ihres jeweiligen Landesverbandes hinzu. Unter diesen Vertretern können sich auch studentische Mitglieder befinden.
  3. Die Vertreterversammlung findet statt
    • einmal jährlich als ordentliche Vertreterversammlung,
    • darüber hinaus, wenn der Gesamtvorstand dies gemäß § 8 Ziff. 4. beschließt oder wenn mindestens 1/3 aller vorhandenen Landesverbände dies beantragen, als außerordentliche Vertreterversammlung.
  4. Zur Vertreterversammlung sind die Landesverbände, die Mitglieder gemäß § 3 Ziff. 3. und die Mitglieder des Gesamtvorstandes durch deren Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Zwischen der Einberufung und dem Tag der Versammlung soll eine Frist von mindestens 4 Wochen liegen.
  5. Nach Erhalt der Einladung stellen die Landesverbände dem Vorsitzenden des Gesamtvorstandes einen Bericht zur Lage in ihrem Bundesland zur Verfügung.
  1. Die Tagesordnung der Vertreterversammlung wird vom Vorsitzenden aufgestellt. Jedoch können die Mitglieder des Gesamtvorstandes und die Vorstände der Landesverbände zusätzliche Anträge zur Tagesordnung stellen. Die Anträge sind schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Vertreterversammlung beim Vorsitzenden einzureichen. Später gestellte Anträge werden in der Versammlung nur behandelt, wenn die Vertreterversammlung deren Behandlung beschließt.
  2. Anträge zur Änderung der Satzung müssen mindestens sechs Wochen vor der Vertreterversammlung beim Vorsitzenden vorliegen. Die Landesverbände sind über diese Anträge zusammen mit der Tagesordnung zu informieren.
  3. Die Vertreterversammlung ist beschlußfähig, wenn sie mindestens zwei Wochen vorher und im übrigen ordnungsgemäß einberufen ist.
  4. In der Vertreterversammlung haben die Landesverbände für jedes angefangene 100 ihrer Mitglieder eine Stimme. Studentische Mitglieder bleiben dabei außer Betracht. Maßgebend ist die Zahl der Mitglieder, für die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Vertreterversammlung die an den Gesamtverband abzuführenden Beiträge für das vorangegangene Geschäftsjahr beim Gesamtverband eingegangen sind. Ist die Beitragszahlung für das Vorjahr bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt, ist die Zahl der Mitglieder maßgebend, für die im davor liegenden Geschäftsjahr Beiträge abgeführt wurden.

Die Stimmen eines Landesverbandes werden einheitlich durch den Vertreter des jeweiligen Landesverbandes abgegeben.

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben außerdem je eine Stimme. Die Mitglieder gemäß § 3 Ziff. 3. haben ebenfalls je eine Stimme.

  1. Die Vertreterversammlung beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses außer Betracht. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Verbandes bedürfen jedoch einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
  2. Die Vertreterversammlung ist zuständig für folgende Angelegenheiten:
    • Zielsetzung des Verbandes und Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes einschließlich der Beschlußfassung über schul- und bildungspolitische Maßnahmen des Verbandes;
    • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes über seine Arbeit seit der letzten Vertreterversammlung (§ 8 Ziff. 2.);
    • Einsetzung von Arbeitsausschüssen für Sonderaufgaben;
    • Entgegennahme der Berichte über Arbeit und Beschlüsse von Arbeitsausschüssen (§ 11);
    • Informationen über die schul- und bildungspolitische Lage in den Landesverbänden (§ 10 Ziff. 5.);
    • Prüfung der Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben (§ 8 Ziff. 2.);
    • Entlastung und Wahl des Vorstandes (§ 7 Ziff. 4.);
    • Festsetzung der an den Gesamtverband abzuführenden Beiträge (§ 5 Ziff. 1.);
    • Bestimmung von Ort und Termin der nächsten Vertreterversammlung;
    • Bestimmung von Ort und Termin sowie Beratung und Beschlußfassung über Thematik und Durchführung der Arbeits- und Fortbildungstagungen des Verbandes; der Verband veranstaltet in der Regel in jedem zweiten Jahr eine Arbeits- und Fortbildungstagung;
    • Beschlußfassung über die Aufnahme von Vereinigungen (§ 3 Ziff. 3.1);
    • Beschlußfassung über Ehrungen (Wahl zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied);
    • Beschlußfassung über die finanzielle Unterstützung einzelner Landesverbände;
    • Beschlußfassung über die Satzung;
    • Beschlußfassung über die Grundsätze der Erstattung der den Mitarbeitern des Verbandes entstehenden Auslagen (§ 14);
    • Beschlußfassung über die Auflösung des Verbandes und die Verwertung des Vermögens (§ 15);
    • Beschlußfassung über sonstige Angelegenheiten des Verbandes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs des Verbandes fallen.

§ 11 Ausschüsse

  1. Für Sonderaufgaben, die sich aus der Arbeit des Verbandes oder aus der schul- und bildungspolitischen Situation ergeben, können die Vertreterversammlung, der Gesamtvorstand oder der geschäftsführende Vorstand Arbeitsausschüsse bilden.
  2. Die Ausschüsse erstatten dem Gesamtvorstand und den Landesverbänden über die Ergebnisse ihrer Arbeit Berichte.

 

§ 12 Protokolle

 

Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Vorstände und der Vertreterversammlung sind Protokolle anzufertigen, die der Verhandlungsleiter und der Schriftführer unterzeichnen. Diese Protokolle sind den Teilnehmern in Abschrift zuzusenden.

 

§ 13 Mitteilungsblatt 

Der Verband gibt ein Mitteilungsblatt heraus. Die Verantwortung für den Inhalt trägt der Hauptschriftleiter (vgl. § 7 Ziff. 1.6).

 

§ 14 Abschließende Bestimmungen

Alle Ämter im Verband sind Ehrenämter. Die ihren Inhabern durch deren Ausübung entstandenen Auslagen werden erstattet, wobei auch die Vergütung eines Pauschalbetrages als Aufwendungsersatz beschlossen werden kann (§ 10 Ziff. 11.15).

 

§ 15 Auflösung 

  1. Beschlüsse über die Auflösung des Verbandes bedürfen der Mehrheit von 2/3 aller Stimmen in der Vertreterversammlung.
  2. In der Vertreterversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, ist über die Art der Liquidation und über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen.
  3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins sowie bei Wegfall des bisherigen Zwecks ist das nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen dem Deutschen Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen.

» zum Download: Satzung des Deutschen Altphilologenverbandes (PDF)