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Vorsitzender: Prof. Dr. Stefan Freund

Stefan Freund wurde 1969 im mittelfränkischen Schwabach geboren und besuchte dort das Adam-Kraft-Gymnasium. Das hatte damals zwar schon seit einigen Jahren seinen humanistischen Zweig verloren, doch hielten engagierte Latein- und Griechischlehrkräfte einen höchst mitreißenden Lateinunterricht und boten begeisternde Zusatzkurse in Griechisch nebst Griechenlandfahrt an. Nach dem Zivildienst studierte er daher ab 1990 für das Lehramt die Fächer Latein, Katholische Religionslehre, Griechisch und Neugriechisch an der Katholischen Universität Eichstätt und der Universität Erlangen sowie an der Universität Urbino in Italien. Nach dem Ersten Staatsexamen 1995 wurde er 1999 mit einer Arbeit über „Vergil im frühen Christentum. Untersuchungen zu den Vergilzitaten bei Tertullian, Minucius Felix, Novatian, Cyprian und Arnobius“ an der Katholischen Universität Eichstätt promoviert. Von 1999 bis 2001 absolvierte er das Referendariat am Wirsberg-Gymnasium Würzburg und am Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen. Nach dem Zweiten Staatsexamen kam er als Studienrat z.A. ans Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg. 2001 erhielt er den Bayerischen Habilitationsförderpreis, so konnte er sich von 2002 bis 2006 mit einer Arbeit „Laktanz, Diuinae institutiones, Buch 7: De uita beata. Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar“ habilitieren. Ab 2005 lehrte er als Akademischer Rat am Institut für Klassische Philologie der Universität Regensburg, sowohl im Fachstudium als auch in Latinums- und Graecumskursen. 2008 wurde er im Rahmen der Neueinrichtung eines Lehramtsstudiengangs Latein auf eine Professur für Klassische Philologie/Latein an der Bergischen Universität Wuppertal berufen, wo er seither tätig ist. – Diesen fachwissenschaftlichen Zugang zu den Alten Sprachen ergänzen seit 2015 die Leitung einer Maßnahmenlinie des Wuppertaler Projekts „Kohärenz in der Lehrerbildung“ im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des Bundesforschungsministeriums und das breite Spektrum der Erfahrungen als Vater dreier Kinder, die den altsprachlichen Unterricht besuchen. Am 6. März wurde er zum Vorsitzenden des Deutschen Altphilologenverbandes gewählt.

Stellv. Vorsitzende: Dr. Katja Sommer

Katja Irene Luise Sommer ist geboren und aufgewachsen in der Stadt Heinrichs des Löwen und besuchte dort das humanistische Gymnasium, das Wilhelm-Gymnasium Braunschweig. Die Kulturschock-Erfahrung eines Schüler-Austausches mit den USA veranlasste sie, sich bildungspolitisch zu engagieren, um den Erhalt humanistischer Bildung in Deutschland zu fördern - und dieser Linie ist sie auch mit ihrer Tätigkeit im Altphilologenverband treu geblieben.

Gefördert durch Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und am St. John's College, Oxford, Latein und Geschichte studiert, sich dabei auch ein wenig mit Papyrologie und Epigraphik beschäftigt, im Lykien-Projekt Frank Kolbs mitgearbeitet, in einem Special-Assistantship im Department of Coins & Medals des Britischen Museums sich der Numismatik gewidmet und wurde mit einer geschichtstheoretischen Arbeit zu Thukydides in Alter Geschichte bei Frank Kolb in Tübingen promoviert. Als wissenschaftliche Angestellte eines DFG-Projektes zur Edition der Kaiserchronik des Thomas Ebendorfer (15. Jh.) für die MGH unter Leitung von Harald Zimmermann hat sie sich auch mit editionswissenschaftlichen Aspekten sowie (spät)mittelalterlicher Rezeption der Antike beschäftigt. Sie wurde dann praktisch zeitgleich mit ihrer Tochter „eingeschult” und unterrichtet seit 2005 an der Helene-Lange-Schule Hannover Latein und Geschichte. Ihre Begeisterung für außerschulische Lernorte zeigt sich auch in der Teilnahme am Rom- und Pompeji-Kurs des DAI, durch Engagement im Freundeskreis des Museums August Kestner in Hannover sowie der Freunde der Antike auf der Museumsinsel. Im Altphilologenverband war sie seit 2015 Stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen, ist seit 2019 dessen Vorsitzende und nun seit dem 6. März 2021 Stellvertretende Bundesvorsitzende.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Stefan Faller

Stefan Faller stammt aus Rheinfelden im Süden der Republik, direkt an der Schweizer Grenze. Die Nachbarschaft zu Augusta Raurica (Kaiseraugst / CH) hat ihn seit frühester Kindheit geprägt. Mittlerweile ist er ist 52 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder.

Nach dem Besuch des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Schopfheim, das trotz seiner mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung exzellenten Lateinunterricht bis zum Abitur bot, und einem abgeschlossenen Lehramtsstudium der Fächer Latein und Englisch an der Universität Freiburg und der Macquarie University (Sydney / Australien) promovierte er ab 1995 bei Eckard Lefèvre in Freiburg. Der Klassischen Philologie blieb er dabei mit seinem Hauptfach verbunden, führte Englisch als Nebenfach weiter und wählte mit der Romanistik (Schwerpunkt Rumänisch) ein latein-basiertes Nebenfach hinzu. Ende 1997 schloss er die Promotion ab; die Dissertation zum Bild Sri Lankas in der griechisch-römischen Antike und Spätantike erschien 2000 unter der Ägide von Eckart Olshausen.

Seit 1995 unterrichtet Faller am Seminar für Klassische Philologie der Universität Freiburg, sowohl im Rahmen der Sprachkurse für das Latinum und das Graecum als auch in der regulären Lehre der Fächer Griechisch und Latein, seit 2008 in der Position eines akademischen Oberrats am Lehrstuhl von Bernhard Zimmermann.

An seiner Universität ist er außerdem tätig als Koordinator des Erasmus-Austauschprogramms, als Beiratsvorsitzender des Sprachlehrinstituts und als IT-Beauftragter seiner Fakultät. Zudem engagiert er sich in der baden-württembergischen Landesstiftung Humanismus heute, organisiert dort den Landeswettbewerb „Alte Sprachen“ mit und betreut die Homepage. Im DAV ist er seit 2015 stellvertretender Vorsitzender des Bezirks Südbaden, seit Ende 2018 Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg und seit dem 6. März 2021 stellvertretender Bundesvorsitzender.

Er möchte sich während seiner Amtszeit für die Stärkung des Altgriechischen und des Lateinischen an Schulen und Universitäten, für klare Sprachstandards auch ‚unterhalb‘ des Latinums und für eine stärkere Wahrnehmung der Alten Sprachen in der Öffentlichkeit einsetzen.

Gleich nach seiner Wahl hat der neue Bundesvorstand zusammen mit Prof. Dr. Thomas Baier von der gastgebenden Julius-Maximilians-Universität Würzburg die Planungen für den Bundeskongress 2022 intensiviert. Unter dem Motto „Nähe in der Distanz: Latein und Griechisch 2.0“ möchte der Verband die vielfältigen Aktivitäten der klassischen Sprachen im digitalen Zeitalter vorstellen. In Vorträgen und Arbeitskreisen werden Lehrende aus Universität und Schule neue Wege der Erschließung antiker Literatur und Kultur für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen aufzeigen.

Das Vorbereitungsteam freut sich auf zahlreiche interessierte Besucherinnen und Besucher des Kongresses und bittet darum, sich für die persönlichen Planungen den Kongresstermin bereits jetzt vorzumerken: Er findet nächstes Jahr aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise bereits in der Karwoche (also nicht wie gewohnt nach Ostern) statt: 11.04. bis 14.04.22

Animadvertite!

Nicht verpassen!

Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, 18 Uhr s.t., über ZOOM

hält Prof. Michael Erler, Würzburg, ausgewiesener Experte zu Epikur, epikureischem Gedankengut und dessen Rezeption,

zur Vertiefung des aktuellen Niedersächsischen Zentralabiturthemas (Die Ethik Epikurs in Ciceros de finibus)

auf Einladung des NAV

einen Vortrag mit Nachfragemöglichkeit:

Griechische Philosophie und römische mores.
Epikur und seine Rezeption in Rom


Zu den traditionellen römischen mores scheint Epikurs Auffassung von Politik, Theologie, Ethik eigentlich nicht zu passen. Wie also kommt Akkulturation unter diesen Bedingungen zustande?

für Schüler(innen), Lehrer(innen) und Interessierte

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Nur durch Zufall hat der Deutsche Altphilologenverband Nordrhein-Westfalen (DAV NRW) von einer geplanten Änderung der Lehramtszugangsverordnung[1] (LZV) erfahren, die Auswirkungen auf die von der Kultusministerkonferenz (KMK)[2] vereinbarten Qualitätsstandards Latinum und Graecum haben kann.

Nachdem in der LZV 2016 bereits z. B. das Fach Geschichte nur mit Kenntnissen in Latein „auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“ studiert werden konnte, soll dies in dem Entwurf der neuen LZV auch für die Fächer Katholische und Evangelische Religionslehre eingeführt werden. In der Begründung heißt es, dass damit „Anregungen der Kirchen“ aufgegriffen würden, ein Autor oder eine Organisation werden dort aber nicht konkret genannt.

Der DAV NRW möchte nicht über Anforderungen anderer Fächer sprechen, aber doch fragen, warum ein bundesweiter Standard wie das Latinum nach und nach aufgegeben wird und stattdessen lediglich Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums verlangt werden.

Was ist denn mit „Kenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums“ gemeint? Während das Latinum den von der KMK definierten Qualitätsstandard Latinum bundesweit sichert (vgl. Fußnote 2), bedeutet bereits das Kleine Latinum eine landesinterne, allerdings durch Kriterien definierte Relativierung[3]. Für „Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums“ liegen bisher keine messbaren und vergleichbaren Kriterien vor (vgl. Fußnote 1, Begründung). Der DAV NRW befürchtet daher eine deutliche Absenkung der Standards 

Hieß es in der früheren LZV noch an vielen Stellen „Kenntnisse in Latein (Latinum)“ oder „Kenntnisse in Griechisch (Graecum)“ wird jetzt mit der Formulierung „Kenntnisse im Niveau von“ operiert und damit die Zuständigkeit der Überprüfung dieser Kenntnisse in die Hand der einzelnen Universitäten gelegt.

Wenn die einzelnen Universitäten die Kenntnisse nachweisen sollen, dann ist damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet und eine Abwanderung von Studierenden zu den scheinbar leichteren Universitäten, die die geringsten „Kenntnisse“ auf der nach unten hin offenen „Kenntnisskala“ verlangen, vorgezeichnet.

Zudem möchte der DAV NRW darauf aufmerksam machen, dass bei der Formulierung der Sprachkenntnisse im Fach Ev. Religionslehre - vielleicht unabsichtlich – die Konjunktion „sowie“ zwischen der Sprache Griechisch und den beiden anderen Sprachen ausgelassen wurde („im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch auf dem Niveau des Graecums, auf Kenntnissen in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“). Dadurch müssten die Studierenden nur noch „Kenntnisse im Niveau von“ einer antiken Sprache nachweisen statt auf jeden Fall in Griechisch und einer der anderen beiden Sprachen.

Wir warnen eindringlich davor, die Standards zu senken, und appellieren noch einmal an die für den Entwurf der LZV Verantwortlichen, die Änderungen im §11 zu überdenken oder – auch gerne mit unserer Hilfe - zumindest für landesweite Standards zu sorgen.

Dr. Susanne Aretz für den DAV NRW


[1] die LZV, Stand April 2016: §11 Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse

(2) Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 5. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 594) in der jeweils geltenden Fassung: 1. im Fach Katholische Religionslehre auf Kenntnissen in Latein (Latinum), im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum), 2. in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum), 3. im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum) und 4. im Fach Geschichte auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums. Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen im Fach Katholische Religionslehre neben dem Latinum auf Grundkenntnissen in Griechisch und Hebräisch, im Fach Islamische Religionslehre auf Kenntnissen des Arabischen. (3) Die Hochschulen können in ihren Ordnungen weitergehende Anforderungen stellen. (vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=0&menu=1)

Neu ist jetzt: 7. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Wort „(Latinum)“ durch die Wörter „auf dem Niveau eines Kleinen Latinums“ ersetzt.
bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch auf dem Niveau des Graecums, auf Kenntnissen in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums und“.
b) In Satz 2 werden die Wörter „dem Latinum“ durch die Wörter „den Kenntnissen in Latein nach Satz 1 Nummer 1“ ersetzt. (vgl. https://dvpb-nw.de/wp-content/uploads/2020/12/%C3%84nderungsentwurf-LZV.pdf)

Begründung: Zu 7 (§ 11 Absatz 2) Die Änderungen greifen Anregungen der Kirchen auf und ermöglicht (sic!) es, die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre künftig auch mit Lateinkenntnissen auf dem Niveau eines Kleinen Latinums zu studieren. Mit der Bezugnahme auf das „Niveau eines Kleinen Latinums“ werden die materiellen Anforderungen an die erforderlichen Lateinkenntnisse durch die Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vorgegeben und definiert, ohne dass formal ein Kleines Latinum erworben werden muss. Der Nachweis kann daher auch durch gleichwertige fachbezogene Prüfungsleistungen in Latein – beispielsweise auf der Grundlage von Lateinkursen der Universität – erbracht werden; gleiches gilt für die Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch.

[3] BASS 19-33 Nr. 3 Ordnund der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch (Latinum/Kleines Latinum/Graecum/Hebraicum), RdErl. d. Kultusministeriums v. 02.04.1985 (GABI. NW. S. 287, Pkt. 3.2)

Liebe, verehrte DAV-Mitglieder,
sehr geehrte Freunde und Interessierte,           

schon im Geleitwort zum Hauptteil des Newsletters 22 hatten wir auf die Stellungnahme des DAV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur geplanten Änderung der Lehramtszugangverordnung hingewiesen, in welcher die Standards des Latinums wie auch des Graecums neben verschiedenen Fächern sogar für Religionslehre nicht mehr als Lehramtsvoraussetzung gefordert sein sollen. 

In diesem Supplementum bekommen Sie anstelle einer Verlinkung den gesamten Wortlaut der Stellungnahme ungekürzt präsentiert. Wir bitten um besondere Beachtung.

Falls Sie selbst eine Nachricht oder eine Ankündigung weitergeben möchten, können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Uns bleibt wie immer, Ihnen für Ihr Interesse zu danken und eine anregende Lektüre zu wünschen.

Für den DAV-Vorstand und die Beitragenden des Newsletters

Hartmut Loos, Prof. Dr. Ulrich Schmitzer sowie Dr. Anne Friedrich

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